Inhaltsverzeichnis
1. Geltungsbereich
2. Vertragsschluss
3. Preise und Zahlungsbedingungen
4. Liefer- und Versandbedingungen
5. Höhere Gewalt
6. Verzögerung der Leistung auf Wunsch des Kunden
7. Eigentumsvorbehalt
8. Mängelhaftung / Gewährleistung
9. Haftung
10. Verjährung
11. Zurückbehaltung, Abtretung
12. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Vertragssprache
1) Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen der HOT Hamburg Organic Trading GmbH (nachfolgend „Verkäufer“) gelten für alle Verträge über die Lieferung von Waren, die ein Unternehmer (nachfolgend „Kunde“) mit dem Verkäufer unter Nutzung von Fernkommunikationsmitteln (z. B. Telefon, E-Mail) ausschließlich im Wege der Individualkommunikation abschließt. Der Einbeziehung eigener Bedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist.
1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich, auch wenn der Verkäufer in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden ohne ausdrücklichen Vorbehalt vornimmt.
1.3 Unternehmer im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
2) Vertragsschluss
Der Kunde kann eine unverbindliche Anfrage telefonisch, per E-Mail oder über ein auf der Website des Verkäufers ggf. verfügbares Online-Kontaktformular an den Verkäufer richten. Auf die Anfrage des Kunden übersendet der Verkäufer dem Kunden per E-Mail ein verbindliches Angebot zum Verkauf der vom Kunden zuvor aus dem Sortiment des Verkäufers ausgewählten Waren. Der Kunde kann dieses Angebot annehmen, indem er dem Verkäufer per E-Mail eine Annahmeerklärung übersendet oder den vom Verkäufer angebotenen Kaufpreis innerhalb einer vom Verkäufer im Angebot angegebenen angemessenen Annahmefrist bezahlt, wobei der Tag des Zugangs des Angebots bei der Berechnung der Frist nicht mitgezählt wird. Für die Annahme durch Zahlung ist der Tag des Zahlungseingangs beim Verkäufer maßgeblich. Fällt der letzte Tag der Annahmefrist auf einen Samstag, Sonntag oder einen am Sitz des Kunden gesetzlichen Feiertag, so tritt an dessen Stelle der nächste Werktag. Nimmt der Kunde das Angebot des Verkäufers nicht innerhalb der vorgenannten Frist an, ist der Verkäufer an sein Angebot nicht mehr gebunden und kann über die Ware frei verfügen.
3) Preise und Zahlungsbedingungen
3.1 Die vom Verkäufer genannten Preise sind Nettopreise und verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Verpackungs- und Versandkosten, Verladung, Versicherung (insbesondere Transportversicherung), Zölle und Abgaben werden, sofern anfallend, gesondert berechnet.
3.2 Dem Kunden stehen mehrere Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung, die im Angebot des Verkäufers angegeben sind.
3.3 Bei Lieferungen in Länder außerhalb der Europäischen Union können im Einzelfall weitere Kosten anfallen, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat und die vom Kunden zu tragen sind. Hierzu zählen beispielsweise Kosten für die Geldübermittlung durch Kreditinstitute (z. B. Überweisungsgebühren, Wechselkursgebühren) oder Einfuhrabgaben bzw. Steuern (z. B. Zölle). Solche Kosten können auch im Zusammenhang mit der Geldübermittlung entstehen, wenn die Lieferung nicht in ein Land außerhalb der Europäischen Union erfolgt, der Kunde die Zahlung jedoch aus einem Land außerhalb der Europäischen Union vornimmt.
3.4 Ist eine Vorauszahlung per Bankuüberweisung vereinbart, ist die Zahlung sofort nach Vertragsschluss fällig, sofern die Parteien keine spätere Fälligkeit vereinbart haben.
3.5 Wird die Zahlungsart „Kauf auf Rechnung“ gewählt, ist der Kaufpreis nach Lieferung und Rechnungsstellung der Ware fällig. Der Verkäufer behält sich vor, die Zahlungsart Kauf auf Rechnung nur bis zu einem bestimmten Bestellvolumen anzubieten und diese Zahlungsart abzulehnen, wenn das Bestellvolumen das angegebene Bestellvolumen übersteigt. In diesem Fall wird der Verkäufer den Kunden über die Zahlungsbeschränkung informieren.
3.6 Als Zahlungszeitpunkt gilt der Zeitpunkt der Gutschrift des Gegenwerts auf einem Konto des Verkäufers. Im Falle des Zahlungsverzugs ist der Verkäufer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 10 Prozentpunkten über dem jeweils geltenden Basiszinssatz zu berechnen. Die weiteren gesetzlichen Rechte des Verkäufers im Falle des Zahlungsverzugs des Kunden bleiben unberührt. Bei überfälligen Forderungen werden eingehende Zahlungen zunächst auf etwaige Kosten und Zinsen, danach auf die älteste Forderung angerechnet.
3.7 Im Falle unvorhersehbarer Kostensteigerungen (z. B. Währungsschwankungen, unerwartete Preiserhöhungen von Zulieferern etc.) ist der Verkäufer berechtigt, die Preiserhöhung an den Kunden weiterzugeben. Dies gilt jedoch nur, wenn die Lieferung vereinbarungsgemäß mehr als vier Monate nach Vertragsschluss erfolgen soll.
4) Liefer- und Versandbedingungen
4.1 Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung der Ware durch einen Frachtführer an die vom Kunden angegebene Lieferadresse.
4.2 Durch einen Frachtführer gelieferte Ware wird „frei Bordsteinkante“ geliefert, d. h. an die der Lieferadresse nächstgelegene öffentliche Bordsteinkante, sofern nicht anders vereinbart.
4.3 Der Verkäufer ist zu Teillieferungen berechtigt, soweit dies für den Kunden zumutbar ist. Bei zulässigen Teillieferungen ist der Verkäufer auch zur Teilrechnungsstellung berechtigt.
4.4 Der Verkäufer behält sich den Rücktritt vom Vertrag im Falle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung vor. Dies gilt nur für den Fall, dass der Verkäufer die Nichtlieferung nicht zu vertreten hat und er mit dem Zulieferer ein konkretes Deckungsgeschäft mit der gebotenen Sorgfalt abgeschlossen hat. Der Verkäufer wird alle zumutbaren Anstrengungen unternehmen, um die Ware zu beschaffen. Im Falle der Nichtverfügbarkeit oder nur teilweisen Verfügbarkeit der Ware wird der Kunde unverzüglich informiert und die Gegenleistung unverzüglich erstattet.
4.5 Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware geht auf den Kunden über, sobald der Verkäufer die Ware dem Frachtführer, dem Spediteur oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt übergeben hat. Dies gilt auch, wenn der Verkäufer die Kosten des Transports trägt. Eine Transportversicherung wird nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Kunden abgeschlossen.
4.6 Verzögert sich der Versand der Ware aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über. Nach Gefahrübergang entstehende Lagerkosten trägt der Kunde.
5) Höhere Gewalt
Im Falle höherer Gewalt, die die Vertragserfüllung beeinträchtigt, ist der Verkäufer berechtigt, die Lieferung für die Dauer der Behinderung hinauszuschieben und bei längerer Verzögerung ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass hieraus Ansprüche gegen den Verkäufer hergeleitet werden können. Höhere Gewalt ist jedes Ereignis, das der Verkäufer nicht vorhersehen konnte oder das, selbst wenn vorhersehbar, außerhalb des Einflussbereichs des Verkäufers liegt und dessen Auswirkung auf die Vertragserfüllung durch zumutbare Bemühungen des Verkäufers nicht verhindert werden kann. Die gesetzlichen Rechte des Kunden bleiben hiervon unberührt.
6) Verzögerung der Leistung auf Wunsch des Kunden
Verzögert sich der Versand oder die Lieferung der Ware auf Wunsch des Kunden um mehr als einen Monat nach Mitteilung der Versandbereitschaft, kann dem Kunden für jeden angefangenen Monat eine Lagergebühr in Höhe von 0,5 % des Kaufpreises, höchstens jedoch 5 % des Kaufpreises, berechnet werden. Den Parteien steht es frei, einen höheren bzw. geringeren Schaden nachzuweisen.
7) Eigentumsvorbehalt
7.1 Der Verkäufer behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor. Darüber hinaus behält sich der Verkäufer das Eigentum an der gelieferten Ware vor, bis sämtliche Forderungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Kunden erfüllt sind.
7.2 Wird die gelieferte Ware verarbeitet, gilt der Verkäufer als Hersteller und erwirbt das Eigentum an der neu hergestellten Ware. Erfolgt die Verarbeitung zusammen mit anderen Stoffen, erwirbt der Verkäufer das Miteigentum im Verhältnis des Rechnungswertes seiner Ware zu dem der anderen verarbeiteten Stoffe. Wird die Ware des Verkäufers mit einer dem Kunden gehörenden Sache verbunden oder vermischt und ist Letztere als Hauptsache anzusehen, erwirbt der Verkäufer das Miteigentum im Verhältnis des Rechnungswertes der Ware des Verkäufers zum Rechnungswert bzw., in Ermangelung eines solchen, zum Marktwert der Hauptsache. In diesen Fällen gilt der Kunde als Verwahrer.
7.3 Solange die Ware dem Eigentumsvorbehalt bzw. dem gesetzlichen Eigentumsvorbehalt unterliegt, darf der Kunde die Ware weder verpfänden noch sicherungsübereignen. Eine Weiterveräußerung der Ware darf der Kunde als Wiederverkäufer nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang und nur unter der Bedingung vornehmen, dass der Kunde seine im Zusammenhang mit der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen gegen seine Kunden wirksam an den Verkäufer abgetreten hat und der Kunde seinem Kunden das Eigentum nur unter Zahlungsvorbehalt überträgt. Mit Vertragsschluss tritt der Kunde dem Verkäufer sicherungshalber seine Forderungen gegen seine Kunden aus einer solchen Weiterveräußerung ab; der Verkäufer nimmt diese Abtretung hiermit an.
7.4 Der Kunde hat den Verkäufer unverzüglich zu benachrichtigen, wenn Dritte auf die im Eigentum oder Miteigentum des Verkäufers stehende Ware oder auf die abgetretenen Forderungen zugreifen. Er hat die dem Verkäufer abgetretenen und vom Kunden eingezogenen Beträge unverzüglich an den Verkäufer weiterzuleiten, soweit die Forderung des Verkäufers fällig ist.
7.5 Übersteigt der Wert der Sicherungsrechte des Verkäufers die Höhe der gesicherten Forderungen um mehr als 10 %, wird der Verkäufer auf Verlangen des Kunden Sicherungsrechte in entsprechendem Umfang freigeben.
8) Mängelhaftung / Gewährleistung
Für Mängel der Ware gelten die gesetzlichen Vorschriften zur Mängelhaftung. Abweichend hiervon gilt Folgendes:
8.1 Ein unerheblicher Mangel begründet keinen Mangelanspruch und berechtigt den Kunden nicht zur Verweigerung der Annahme der Ware. Weist ein Teil der Ware einen nicht unerheblichen Mangel auf, berechtigt dies den Kunden nicht, die gesamte Lieferung zu beanstanden. Etwas anderes gilt nur, wenn die Teillieferung für den Kunden ohne Interesse ist. Im Übrigen dürfen Zahlungen des Kunden nur in einem angemessenen Verhältnis zum Sachmangel zurückbehalten werden. Wird die Ware unentgeltlich geliefert, haftet der Verkäufer für Mängel nur, soweit ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
8.2 Mängelansprüche bestehen nicht bei Qualitätsverschlechterungen aufgrund unsachgemäßer Behandlung oder Lagerung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse, die vertraglich nicht vorausgesetzt sind. Nimmt der Kunde oder nehmen Dritte unsachgemäße Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten vor, bestehen für diese und die daraus entstehenden Folgen keine Mängelansprüche, es sei denn, der Kunde weist nach, dass der gerügte Mangel nicht auf diese Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten zurückzuführen ist.
8.3 Bei neuer Ware beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche ein Jahr ab Ablieferung der Ware.
8.4 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen und die Verkürzung der Verjährungsfrist gelten nicht
– für Sachen, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden sind und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben,
– für Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden,
– soweit der Verkäufer den Mangel arglüstig verschwiegen hat, sowie
– für den Rückgriffsanspruch nach § 445a BGB.
8.5 Im Falle der Nacherfüllung hat der Verkäufer das Recht, zwischen Nachbesserung oder Ersatzlieferung zu wählen.
8.6 Erfolgt im Rahmen der Mängelhaftung eine Ersatzlieferung, beginnt die Verjährungsfrist hierdurch nicht erneut.
8.7 Besteht die Abhilfe in einer Ersatzlieferung, ist der Kunde verpflichtet, die zuerst gelieferte Ware innerhalb von 30 Tagen an den Verkäufer zurückzusenden. Die Rücksendung muss den Grund der Rücksendung, den Namen des Kunden sowie die für den Kauf der mangelhaften Ware vergebene Nummer enthalten, die es dem Verkäufer ermöglicht, die zurückgesandte Ware zuzuordnen. Kann die zurückgesandte Ware aus vom Kunden zu vertretenden Gründen nicht zugeordnet werden, ist der Verkäufer nicht verpflichtet, die zurückgesandte Ware anzunehmen und den Kaufpreis zu erstatten. Die Kosten der Rücksendung trägt der Kunde.
8.8 Liefert der Verkäufer zum Zwecke der Nacherfüllung eine mangelfreie Sache, kann er vom Kunden Nutzungsersatz gemäß § 346 Abs. 1 BGB verlangen. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
8.9 Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des § 1 HGB, trifft ihn die kaufmännische Untersuchungs- und Rügepflicht gemäß § 377 HGB. Unterlässt der Kunde die dort geregelten Anzeigepflichten, gilt die Ware als genehmigt.
9) Haftung
Der Verkäufer haftet dem Kunden für sämtliche vertraglichen, außervertraglichen und gesetzlichen, auch deliktischen Ansprüche auf Schadens- und Aufwendungsersatz wie folgt:
9.1 Der Verkäufer haftet unbeschränkt aus jedem Rechtsgrund
– bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
– bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit,
– aufgrund eines Garantieversprechens, soweit nichts anderes geregelt ist,
– aufgrund zwingender Haftung wie etwa nach dem Produkthaftungsgesetz.
9.2 Verletzt der Verkäufer fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht nach vorstehender Ziffer unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag dem Verkäufer nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
9.3 Eine weitergehende Haftung des Verkäufers ist ausgeschlossen.
9.4 Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten auch für die Haftung des Verkäufers für seine Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.
10) Verjährung
Ansprüche des Kunden gegen den Verkäufer – mit Ausnahme der unter „Mängelhaftung / Gewährleistung“ geregelten Ansprüche – verjähren ein Jahr nach Kenntnis des Kunden von den anspruchsbegründenden Umständen, spätestens jedoch drei Jahre nach Erbringung der Leistung, sofern nicht nach vorstehender Ziffer unbeschränkte Haftung besteht.
11) Zurückbehaltung, Abtretung
11.1 Zurückbehaltungsrechte und Leistungsverweigerungsrechte des Kunden sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verkäufer bestreitet die zugrunde liegenden Gegenansprüche nicht oder diese sind rechtskräftig festgestellt.
11.2 Die Abtretung von Ansprüchen des Kunden aus dem mit dem Kunden geschlossenen Vertrag, insbesondere die Abtretung etwaiger Mängelansprüche des Kunden, ist ausgeschlossen.
12) Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Vertragssprache
12.1 Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Sachen.
12.2 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen mit Sitz im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Sitz des Verkäufers. Hat der Kunde seinen Sitz außerhalb des Gebiets der Bundesrepublik Deutschland, ist der Sitz des Verkäufers ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag, wenn der Vertrag bzw. Ansprüche aus dem Vertrag der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit des Kunden zugerechnet werden können. Der Verkäufer ist in den vorstehenden Fällen in jedem Fall berechtigt, das Gericht am Sitz des Kunden anzurufen.
12.3 Vertragssprache ist Deutsch oder Englisch.

